Verwaltungsrat
Welche Aufgaben hat der Verwaltungsrat?
Die Vermögensverwaltung in unserer Kirchengemeinde sowie in allen anderen Kirchengemeinden der deutschen Bistümer ist durch kirchliches und staatliches Recht geregelt. Sie obliegt dem Verwaltungsrat als Organ der als öffentlich-rechtliche Körperschaft bestehenden Kirchengemeinde. Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. (Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens). Dazu beschließt er für jedes Jahr einen Haushaltsplan und stellt die Jahresrechnung fest. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Unser Verwaltungsrat besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzenden sowie sechs gewählte Mitglieder. Die Zahl der gewählten Mitglieder beträgt in Kirchengemeinden bis 1.000 Katholiken 4 Mitglieder, bis 5.000 Katholiken 6 Mitglieder und über 5.000 Katholiken 8 Mitglieder. Die Verwaltungsratsmitglieder werden durch die Mitglieder der Kirchengemeinde in unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt. Die Amtsdauer beträgt sechs Jahre.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates
Pfarrer Hans-Hermann Klüh (Vorsitzender)
Herr Jürgen Gerigk (stellv. Vorsitzender)
Frau Corinna Broom
Frau Silke Sommer
Frau Carola Mix
Herr Martin Jacobi
Herr Nienhuys
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